30 Jahre Gastronomie in der Orangerie
Das deutsche Reinheitsgebot feiert am 23. April seinen 500. Geburtstag. Es besagt, dass nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe im Bier enthalten sein dürfen. Das Gebot ist ein Qualitätssiegel für deutsche Biere und eine Jahrhunderte alte Vorschrift zum Schutz der Verbraucher.
Seit der Gründung im Jahre 1867 hält sich die Privatbrauerei Jacob Stauder in sechster Generation an diese historische Vorgabe.
Trotz der Verordnung wird die Kreativität des Bierbrauens beim Essener Familienunternehmen keinesfalls eingeschränkt. „Die natürlichen Zutaten bieten durch ihre verschiedenen Sorten einen großen Freiraum für Kreativität und unterschiedliche Biersorten“, erklärt Brauereichef Axel Stauder. „Insbesondere der Hopfen bietet eine faszinierende Vielfalt an Sorten und Aromen.“
Für den höchsten Pils-Genuss verwendet die Stauder-Brauerei eine Komposition aus fünf hochwertigen Aromahopfensorten. „Diese besonderen Aromahopfen sind im Einkauf natürlich teurer“, sagt Brauereichef Dr. Thomas Stauder. Außerdem erhält das Bier des Familienunternehmens nach der Gärung und nach der Abfüllung einige Wochen Zeit zur Reifung bis zur optimalen Qualität. „Auch dieser Vorgang kostet Geld, wir setzen diesen Aufwand aber ganz bewusst ein, weil wir bei der Qualität keine Kompromisse machen“, so der Brauereichef weiter.
Das Reinheitsgebot war am 23. April 1516 im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen worden. Zunächst galt das Gebot ausschließlich für das Herzogtum Bayern. Erst nach der Verkündung wurde es von den Ländern übernommen. Seit 1906 gilt das Reinheitsgebot als geltendes Recht in ganz Deutschland. Anlässlich des historischen Ereignisses von 1516 wird seit 1994 jedes Jahr am 23. April der Tag des Deutschen Bieres gefeiert.
News vom 18.04.16 // 16:20 Uhr